Wenn auch nicht wirklich Entwarnung gegeben werden kann, so gibt es doch erstmal eine Verschnaufpause.
Ziel sollte natürlich sein Fracking ganz zu verbieten, ein Etappenziel ist aber auch dann schon erreicht, wenn für dieses Feld die Erlaubnis bei einem nächsten Versuch nicht mehr an der Öffentlichkeit vorbei erteilt werden kann, weil sowohl die Bürger als auch die Verantwortlichen in Politik und Verbänden sensibilisiert sind.
Unten die Pressemitteilung aus dem LBEG mit entsprechendem Link.
Pressemitteilung des LBEG vom
25.04.2013
Die Wolfsburg Hydrocarbons GmbH hat ihre Aufsuchungserlaubnis auf
Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) für das Feld „Wolfsburg" (ca. 1 250 km2)
an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
zurückgegeben. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt
vom 24.04.2013 ist die Erlaubnis jetzt erloschen.
Im Dezember 2009 hatte das Unternehmen BNK Petroleum Inc. mit Sitz in
Vancouver in dem Erlaubnisfeld die Möglichkeit bekommen, nach Erdöl-
und Erdgasvorkommen zu suchen. Zuletzt wurde die Erlaubnis auf die
Wolfsburg Hydrocarbons GmbH als Tochter der BNK Deutschland GmbH
übertragen. Nach Auswertung geowissenschaftlicher Daten sieht das
Unternehmen das Erdgaspotenzial jedoch als nicht ausreichend genug für
weitere Erkundungsmaßnahmen an. Ursprünglich galt die vom LBEG
aufgehobene Erlaubnis noch bis Ende 2014.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in
einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen
Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Das LBEG kann eine Erlaubnis allerdings
aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er
die Erlaubnis freiwillig zurückgibt.
Nach Erteilung einer Erlaubnis - wie im Fall des Feldes „Wolfsburg" -
betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt
Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen im
Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche
Daten über den Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus,
kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen
wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen.
Dieser weitere Schritt ist beim Erlaubnisfeld „Wolfsburg" jedoch nicht
geschehen....