Unter dem unten stehenden Link kann die neue Rundverfügung aus dem lbeg eingesehen werden:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=562&article_id=110051&_psmand=4
Für mich viel Text, viel Bürokratie aber weder UVP noch wirkliche Bürgerbeteiligung; sehr enttäuschend, kann man so nicht akzeptieren.
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