Seit geraumer Zeit befassen sich das Bundeswirtschafts- und das
Bundesumweltministerium mit Gesetzesänderungen, die die Förderung von Erdöl und
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking regeln sollen. Stets
ist die strengste mögliche Regulierung versprochen worden, da die Ablehnung von
Fracking in weiten Teilen der Bevölkerung enorm ist. Dies umso mehr, als im
Zuge der Diskussionen um Fracking auch erhebliche Mängel und Gefahren bei der
bisher betriebenen Öl- und Gasförderung zutage getreten sind. Das reicht von
ungeeignetem Pipelinematerial, durch das es zu einer Benzolverseuchung des
Bodens kam, über erhöhte Quecksilberwerte in der Luft durch das Abfackeln von
Gas bis hin zur Entsorgung des mitgeförderten Lagerstättenwassers in alten
Bohrungen. Problematisch ist hierbei die hohe Belastung mit Salzen,
Schwermetallen, Kohlenwasserstoffen und häufig auch Radioaktivität. Eine unabhängige Kontrolle der bisherigen
Bohrungen findet auch nicht statt.
Es besteht also eigentlich auch ohne Fracking schon erheblicher
Handlungsbedarf. Nun hat die Bundesregierung Entwürfe vorgelegt, um eine Reihe
von Gesetzen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Sie umfassen unter anderem das
Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Naturschutzgesetz, die Grundwasserverordnung,
das Umweltschadensgesetz, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bergbaulicher Vorhaben und das Bundesberggesetz. Die Verbände waren eingeladen,
dazu Stellungnahmen abzugeben. Für den BBU (Bundesverband der Bürgerinitiativen
Umweltschutz), bei dem auch „kein frack in wf“ Mitglied ist, hat Oliver Kalusch
federführend eine Stellnahme ausgearbeitet, die wir auch mit unterzeichnet
haben.
Darin wird festgestellt, dass die geplanten Gesetzesänderungen dem selbst
gesetzten Anspruch der Regierung bei Weitem nicht genügen. Fracking wird eher
begünstigt als erschwert. Unterhalb von 3000m ist es generell erlaubt, oberhalb
dieser willkürlichen Grenze kann es auch erlaubt werden, wenn eine Kommission
das befürwortet. Auch die Verpressung von Lagerstättenwasser wird nicht
grundsätzlich untersagt.
Häufiger werden Maßnahmen auch von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für
die Betriebe abhängig gemacht. Die Gesetze sollten in diesem Fall allerdings –
so das ursprüngliche Versprechen – vor allem das Trinkwasser, die Gesundheit
der Menschen und die Umwelt schützen und nicht primär die wirtschaftlichen
Interessen der Öl- und Gasindustrie.
Der Wortlaut der Stellungnahme kann auf der Internetseite des BBU
eingesehen werden: http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Fracking-Stellungnahme-I-2015.pdf
.
Die eingegangenen Stellungnahmen aller beteiligten Verbände sind auf der
Seite des Bundeswirtschaftsministeriums zu finden:
Am 11. und 12. Februar gab es
zusätzlich noch eine mündliche Anhörung.
Hier dazu die Presseerklärung des BBU, zu finden unter: http://www.gegen-gasbohren.de/nachrichten-informationen-und-filme/artikeluebersicht/ (Bonn, Berlin, 18.02.2015) Nach der Anhörung zum Pro-Fracking-Regelungspaket der Bundesregierung in der letzten Woche hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) deutliche Kritik an der Darstellung der Veranstaltung durch das Bundes-Umweltministerium (BMUB) und das Bundes-Wirtschaftsministerium (BMWI) geäußert. So wurde die Kritik an den Rechtsänderungsentwürfen heruntergespielt und die Forderung der Umweltorganisationen nach einem ausnahmslosen Fracking-Verbot unterschlagen. Damit ist klar, dass die Bundesregierung ihren Pro-Fracking-Kurs nicht ohne deutlichen Widerstand der Bürgerinitiativen gegen Fracking verlassen wird.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU war Teilnehmer der Anhörung. Er findet die Ausführungen der Ministerien im Internet, einer Pressemitteilung und im BMUB-Newsletter befremdlich: “Entgegen der Aussagen der Ministerien gibt es keine strengeren Anforderungen zum Fracking oder Fracking-Verbote. Über 80% der Fläche Deutschlands wird für Fracking freigegeben. Und im Rahmen einer Schlupflochkaskade kann in allen Lagerstätten und in allen Tiefen problemlos gefrackt werden. Die angebliche ’deutliche Stärkung des Trinkwasserschutzes’ existiert nicht. Und eine Unterstützung der Rechtsänderungsentwürfe der Bundesregierung gab es bestenfalls von Seiten der Industrie. Offensichtlich waren die Ministerialbeamten und die Umweltorganisationen auf zwei unterschiedlichen Veranstaltungen. Reine Propaganda stellt zudem die Aussage dar, dass die eingegangenen Stellungnahmen bestätigen würden, dass “die vorgelegten Regelungsentwürfe die Umwelt- und Gesundheitsbelage und die Interessen an der Rohstoff- und Energieversorgung in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen” würde. Tatsache ist, dass Fracking nur einen minimalen Anteil an der Energieversorgung leisten würde, jedoch eine unkalkulierbare Gefahr für das Grundwasser, die Stabilität des Untergrunds und den Klimaschutz darstellen würde. Daran haben die Umweltorga-nisationen auf der Anhörung keinen Zweifel gelassen und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot gefordert.”
Für den BBU ist klar, dass die Bundesministerien mit derartigen öffentlichen Aussagen den Boden für eine Befürwortung des Bundeskabinetts zum vorgelegten Pro-Fracking-Recht im Eiltempo bereiten wollen. Der BBU und die Anti-Fracking-Bewegung setzen dagegen phantasievolle Aktionen, Sachkompetenz und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Geboten ist keine Überarbeitung der Regelungsentwürfe, sondern ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber.
Hintergrundinformationen und eine Stellungnahme des BBU u. a. zum Fracking-Recht unter
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR 2015/11.02.15.pdf
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