Dienstag, 24. Februar 2015

Stellungnahme zur Fracking-Gesetzgebung



Seit geraumer Zeit befassen sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium mit Gesetzesänderungen, die die Förderung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking regeln sollen. Stets ist die strengste mögliche Regulierung versprochen worden, da die Ablehnung von Fracking in weiten Teilen der Bevölkerung enorm ist. Dies umso mehr, als im Zuge der Diskussionen um Fracking auch erhebliche Mängel und Gefahren bei der bisher betriebenen Öl- und Gasförderung zutage getreten sind. Das reicht von ungeeignetem Pipelinematerial, durch das es zu einer Benzolverseuchung des Bodens kam, über erhöhte Quecksilberwerte in der Luft durch das Abfackeln von Gas bis hin zur Entsorgung des mitgeförderten Lagerstättenwassers in alten Bohrungen. Problematisch ist hierbei die hohe Belastung mit Salzen, Schwermetallen, Kohlenwasserstoffen und häufig auch Radioaktivität.  Eine unabhängige Kontrolle der bisherigen Bohrungen findet auch nicht statt.
Es besteht also eigentlich auch ohne Fracking schon erheblicher Handlungsbedarf. Nun hat die Bundesregierung Entwürfe vorgelegt, um eine Reihe von Gesetzen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Sie umfassen unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Naturschutzgesetz, die Grundwasserverordnung, das Umweltschadensgesetz, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und das Bundesberggesetz. Die Verbände waren eingeladen, dazu Stellungnahmen abzugeben. Für den BBU (Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz), bei dem auch „kein frack in wf“ Mitglied ist, hat Oliver Kalusch federführend eine Stellnahme ausgearbeitet, die wir auch mit unterzeichnet haben.
Darin wird festgestellt, dass die geplanten Gesetzesänderungen dem selbst gesetzten Anspruch der Regierung bei Weitem nicht genügen. Fracking wird eher begünstigt als erschwert. Unterhalb von 3000m ist es generell erlaubt, oberhalb dieser willkürlichen Grenze kann es auch erlaubt werden, wenn eine Kommission das befürwortet. Auch die Verpressung von Lagerstättenwasser wird nicht grundsätzlich untersagt.
Häufiger werden Maßnahmen auch von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Betriebe abhängig gemacht. Die Gesetze sollten in diesem Fall allerdings – so das ursprüngliche Versprechen – vor allem das Trinkwasser, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt schützen und nicht primär die wirtschaftlichen Interessen der Öl- und Gasindustrie.
Der Wortlaut der Stellungnahme kann auf der Internetseite des BBU eingesehen werden: http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Fracking-Stellungnahme-I-2015.pdf .
Die eingegangenen Stellungnahmen aller beteiligten Verbände sind auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums zu finden:
Am 11. und 12. Februar gab es zusätzlich noch eine mündliche Anhörung.
Hier dazu die Presseerklärung des BBU, zu finden unter: http://www.gegen-gasbohren.de/nachrichten-informationen-und-filme/artikeluebersicht/
(Bonn, Berlin, 18.02.2015) Nach der Anhörung zum Pro-Fracking-Regelungspaket der Bundesregierung in der letzten Woche hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) deutliche Kritik an der Darstellung der Veranstaltung durch das Bundes-Umweltministerium (BMUB) und das Bundes-Wirtschaftsministerium (BMWI) geäußert. So wurde die Kritik an den Rechtsänderungsentwürfen heruntergespielt und die Forderung der Umweltorganisationen nach einem ausnahmslosen Fracking-Verbot unterschlagen. Damit ist klar, dass die Bundesregierung ihren Pro-Fracking-Kurs nicht ohne deutlichen Widerstand der Bürgerinitiativen gegen Fracking verlassen wird.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU war Teilnehmer der Anhörung. Er findet die Ausführungen der Ministerien im Internet, einer Pressemitteilung und im BMUB-Newsletter befremdlich: “Entgegen der Aussagen der Ministerien gibt es keine strengeren Anforderungen zum Fracking oder Fracking-Verbote. Über 80% der Fläche Deutschlands wird für Fracking freigegeben. Und im Rahmen einer Schlupflochkaskade kann in allen Lagerstätten und in allen Tiefen problemlos gefrackt werden. Die angebliche ’deutliche Stärkung des Trinkwasserschutzes’ existiert nicht. Und eine Unterstützung der Rechtsänderungsentwürfe der Bundesregierung gab es bestenfalls von Seiten der Industrie. Offensichtlich waren die Ministerialbeamten und die Umweltorganisationen auf zwei unterschiedlichen Veranstaltungen. Reine Propaganda stellt zudem die Aussage dar, dass die eingegangenen Stellungnahmen bestätigen würden, dass “die vorgelegten Regelungsentwürfe die Umwelt- und Gesundheitsbelage und die Interessen an der Rohstoff- und Energieversorgung in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen” würde. Tatsache ist, dass Fracking nur einen minimalen Anteil an der Energieversorgung leisten würde, jedoch eine unkalkulierbare Gefahr für das Grundwasser, die Stabilität des Untergrunds und den Klimaschutz darstellen würde. Daran haben die Umweltorga-nisationen auf der Anhörung keinen Zweifel gelassen und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot gefordert.”
Für den BBU ist klar, dass die Bundesministerien mit derartigen öffentlichen Aussagen den Boden für eine Befürwortung des Bundeskabinetts zum vorgelegten Pro-Fracking-Recht im Eiltempo bereiten wollen. Der BBU und die Anti-Fracking-Bewegung setzen dagegen phantasievolle Aktionen, Sachkompetenz und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Geboten ist keine Überarbeitung der Regelungsentwürfe, sondern ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber.
Hintergrundinformationen und eine Stellungnahme des BBU u. a. zum Fracking-Recht unter
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR 2015/11.02.15.pdf

Dienstag, 27. Januar 2015

Januartreffen



Das nächste Treffen der BI kein frack in wf findet morgen, Mittwoch, den 28. Januar, um 19.30 Uhr im DGH in Abbenrode statt. Themen werden u.a. die Aktivitäten der BI und die geplante Fracking-Gesetzgebung sein.

Sonntag, 25. Januar 2015

Wir haben es satt - Demo in Berlin



80 Verbände und Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Bio, Agrar, Entwicklungshilfe und Tierschutz hatten unter dem Motto „Wir haben es satt“ zu einer Demonstration und Kundgebung gegen Massentierhaltung, Gentechnik und die „Freihandelsabkommen“ mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) aufgerufen. Pünktlich zur Grünen Woche sind ca. 50.000 Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten und Altersklassen diesem Aufruf gefolgt und haben am 17. Januar die Straßen des Berliner Regierungsviertels gefüllt – darunter zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative „kein frack in wf“. Dem Protest wurde kreativ, facettenreich, bunt und friedlich Ausdruck verliehen, unterstützt von etwa 100 Traktoren.   
Neben den Forderungen für eine artgerechte und umweltbewusste Landwirtschaft stand die Kritik an den demokratiefeindlichen „Freihandelsabkommen“ im Vordergrund. Durch diese werden Verbraucherschutz- und Umweltstandards absehbar weiter gesenkt. Es zeigte sich, welche breite und kraftvolle Bürgerbewegung gegen TTIP und CETA inzwischen entstanden ist. Zuletzt hatten sich 97 Prozent der Teilnehmer aus der gesamten EU im Rahmen einer offiziellen Anhörung der EU-Kommission gegen TTIP und die darin vorgesehenen Schiedsgerichtsverfahren ausgesprochen. Staaten könnten dadurch von Konzernen unter Umgehung der regulären Gerichtsbarkeit auf Schadensersatz verklagt werden, sofern diese sich in ihren Handelsaktivitäten eingeschränkt sehen. Erpressungen von Staaten wären vorprogrammiert. Trotz dieses eindeutigen Votums halten EU-Kommission und Bundesregierung offenbar weiter an ihren Plänen für die „Freihandelsabkommen“ fest. Insofern wird hier weiterer Protest erforderlich sein, um Änderungen zu bewirken. 

geschrieben von Wolfgang 

 

Freitag, 16. Januar 2015

Konsultation zu TTIP

Die EU-Konsultation zu TTIP ist abgeschlossen und es haben sich ca. 150.000 Menschen daran beteiligt. Hier das Ergebnis:https://pbs.twimg.com/media/B7O0VMrCYAAa6lv.jpg:large
Weitergehende Infos unter:
http://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/deine-antwort-auf-ttip.html

Mittwoch, 14. Januar 2015

Niemand hat die Absicht Standards abzusenken




Zur Abwechslung mal eine kleine Polemik:

Das Handelsabkommen TTIP wird zwar zwischen der EU und den USA verhandelt, aber es gibt auch immer mal wieder Gespräche zwischen deutschen Politikern und ihren amerikanischen Kollegen. „Zeit online“ kolportiert eine Idee, die der amerikanische Agrarminister Tom Vilsack gegenüber dem deutschen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU geäußert haben soll: der Hinweis auf den Einsatz von Gentechnik soll im Barcode erscheinen – und nur dort. Bisher ist in der EU der Hinweis auf GVO (gentechnisch veränderte Organismen) verpflichtend, sobald ein Produkt mehr als 0,9% davon enthält. Eine Lücke gibt es bisher noch bei den Futtermitteln, bei denen der Hinweis beim Endprodukt (z.B. Milch oder Käse) nicht erforderlich ist. Hier gibt es aber das freiwillige Siegel „ohne Gentechnik“. Im Übrigen soll laut Koalitionsvertrag die Kennzeichnungslücke geschlossen werden, wobei dies allerdings auf EU-Ebene passieren müsste.
Seit Beginn der Diskussion um TTIP hört man von der Bundesregierung nur, dass man keinem Vertrag zustimmen wird, der eine Absenkung der Standards nach sich zieht. Aber dann kann man sich die ganzen langwierigen Verhandlungen eigentlich sparen: in den Vertrag werden die jeweils höheren Standards als verbindlich für beide Seiten festgelegt. Naja, dann kann man sich aber eigentlich auch direkt den ganzen Vertrag sparen, denn Agrarprodukte aus den USA, die den EU-Standards entsprechen, können heute ja auch schon mühelos eingeführt werden. Aber es geht um die Produkte, die den jeweils anderen Standards nicht entsprechen. Da das Wesen eines solchen Vertrages nun mal der Kompromiss ist, werden wir – sollte TTIP in der vorgesehenen Form kommen – uns von einigen Standards verabschieden müssen, ebenso wie die US-Amerikaner, denn in Europa ist nicht alles besser.
Vielleicht könnte man den Barcode-Vorschlag noch etwas ausweiten: alles, was nur der Information dient und den Verbraucher ohnehin eher verwirrt, wie Inhaltsstoffe, Zusatzstoffe, Konservierungsmittel, Fettgehalt, Zuckergehalt etc. könnte im Strichmuster des Barcodes erscheinen, kein Problem in Zeiten, in denen ohnehin jeder ein Handy und Zugang zum Internet hat.
Wem das nicht so richtig geheuer ist, der kann die „Selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP“ (https://stop-ttip.org/de/ ) unterschreiben, wie es bisher schon weit über eine Million EU-Bürger getan haben.

Montag, 12. Januar 2015

TTIP-Dokumente






Unter folgendem Link:
können die Unterlagen zu TTIP eingesehen werden. So kann sich denn jeder selber ein Bild davon machen, was geplant ist.
Leider gibt’s den Text bisher nur auf englisch – also mal wieder eine echte Herausforderung.




Jahresrückblick



Im Rahmen unserer Weihnachtsfeier am 17. Dezember 2014 haben wir ein ereignisreiches Jahr Revue passieren lassen – geprägt von vielfältigen Aktivitäten gegen das drohende Fracking und die „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP.
Durch diese Abkommen könnte Fracking über die sogenannten Investitionsschutzklagen von Förderunternehmen „durch die Hintertür“ zu uns kommen. Auch ein Ausblick auf 2015 wurde gewagt. Ungeachtet der Bestrebungen der Bundesregierung, Fracking zur unkonventionellen Erdgasförderung salonfähig zu machen und die demokratiefeindlichen „Freihandelsabkommen“ durchzuwinken, konnten auch positive Entwicklungen herausgestellt werden. So wächst der Widerstand gegen Fracking und „Freihandelsabkommen“ auf breiter Basis. Er umfasst inzwischen zahlreiche Gruppierungen, Organisationen und Verbände aus nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen (Kirche, Gewerkschaft, Agrar- und Nahrungsmittelindustrie, Wasserversorgung, Umwelt, Soziales, Kultur). Allein in Niedersachsen engagieren sich inzwischen zirka 30 Bürgerinitiativen gegen Fracking mit zahlreichen Mitgliedern quer durch alle Bevölkerungsschichten. Und von dem aus über 240 Organisationen bestehenden Bündnis gegen die „Freihandelsabkommen“ wurden inzwischen schon etwa 1,4 Millionen Unterschriften gesammelt – Zielsetzung hier ist es, die Verhandlungen zu CETA und TTIP zu stoppen.
Insofern besteht durchaus Hoffnung, den gefährlichen Bestrebungen der Bundesregierung noch Einhalt zu gebieten. Dies ist umso wichtiger, als sich inzwischen durch zahlreiche Berichte aus den USA, aber auch aus Deutschland, mehr und mehr herauskristallisiert, welch immense Gefahren gerade von der Erdgasförderung durch Fracking ausgehen. Diese betreffen längst nicht nur den Trinkwasser- bzw. Grundwasserbereich. Auch der Zusammenhang mit erschreckenden Gesundheitsschäden für die Anwohner durch massive Luftverseuchungen wird immer deutlicher. Auch mit Erdbeben und daraus resultierenden Gebäudeschäden muss gerechnet werden.
Auch in 2015 werden wir die politischen Entwicklungen zu Fracking und den „Freihandelsabkommen“ genau beobachten. Weiterhin werden wir uns mit Nachdruck gegen die Genehmigung von Fracking und das Zustandekommen der „Freihandelsabkommen“ einsetzen.

geschrieben von Willi