(Bonn, Berlin, 12.05.2014) Als durchsichtiges Manöver, um das Thema
Fracking aus der politischen Debatte zu nehmen und die Bevölkerung zu
beruhigen, bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU e.V.) die Erklärungen der Umweltministerkonferenz vom letzten
Freitag.
Angesichts des kontinuierlichen Widerstands der
Anti-Fracking-Bewegung soll für Fracking jetzt anscheinend mit einer
massiven Täuschung der Öffentlichkeit Akzeptanz geschaffen werden.
Während die Umweltminister die Gefährlichkeit von Fracking betonten und
der Öffentlichkeit das Bild vermittelten, sie wollen Fracking verbieten,
ging es ihnen jedoch nur um eine Regulierung des gefährlichen
Gasbohrens. So wurden lediglich die gescheiterten Pläne des früheren
Umweltministers Altmaier (CDU) sowie des damaligen Wirtschaftsministers
Rösler (FDP) wieder aufgewärmt und die kontinuierlichen Versuche
SPD-GRÜNER Landesregierungen integriert, mit denen Begriffe umdefiniert
werden, um Fracking zu ermöglichen.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt
hierzu: „Die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird die
Wassergefährdung durch Fracking nicht verändern. Die wieder aus der
Schublade geholten Pläne der letzten Bundesregierung würden dazu führen,
dass über 80% der Landesfläche für Fracking freigegeben würden.
Und die geplante Umweltverträglichkeitsprüfung für Frack-Vorhaben ist
ein reines Placebo. Denn im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung
kann nicht mehr verlangt werden, als bestehende Rechtsvorschriften
sowieso schon vorschreiben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet
lediglich, dass bestehende Unterlagen noch einmal in neuer Reihenfolge
zusammengeheftet werden. So soll der Öffentlichkeit Sand in die Augen
gestreut werden.“
Die Pro-Fracking-Absicht wird auch im wiederholten Versuch deutlich,
mit umdefinierten Begriffen und Phantasievokabeln die Rahmenbedingungen
für Fracking festzulegen. So bezieht sich die Ablehnung von Fracking nur
auf „unkonventionelle Gasvorkommen“.
Während die Wissenschaft seit Jahrzehnten Gasvorkommen in engporigem
Sandgestein („Tightgas“) zu diesen dazu zählt, lieferte die
niedersächsische Landesregierung die Vorlage, diese Vorkommen für
„konventionell“ zu erklären und damit für Fracking freizugeben.
Und auch im Schiefergestein soll nur „umwelttoxisches Fracking“ bzw.
„Fracking mit umwelttoxischen Substanzen“ verboten werden. Das
Chemikalienrecht kennt derartige Begriffe nicht, sodass eine derartige
Erklärung folgenlos bleibt.
Zudem bleiben induzierte Erdbeben und Grundwasserkontaminationen
durch aufsteigendes Lagerstättenwasser oder Gasmigrationen
unberücksichtigt.
Den BBU überrascht es daher nicht, dass der niedersächsische
Wirtschaftsminister Lies auf dieser Grundlage keine Probleme hat, ein
Bekenntnis zum Fracking abzugeben und gleichzeitig eine
Umweltverträglichkeitsprüfung fordert. Die UVP soll den Einsatz von
Hydraulic Fracturing im Sandgestein anscheinend akzeptabel machen und
ermöglichen, ohne de facto etwas zu verändern. Der Gaskonzern
Wintershall sieht dies daher auch als eine eindeutige Ermutigung, sein
Gasförderprojekt an der Bohrstelle Düste Z10 im niedersächsischen
Barnstorf voranzutreiben.
Der Beschluss der Umweltministerkonferenz hat damit bereits jetzt verheerende Auswirkungen.
Der BBU wird weiterhin die Anti-Fracking-Initiativen bei ihren
Aktionen unterstützen. Und so begrüßt und unterstützt der BBU auch die
Anti-Fracking-Demonstration, die am 24. Mai in Saal
(Mecklenburg-Vorpommern) stattfinden wird. Weitere Informationen dazu
unter www.gegen-gasbohren.de.
Der BBU fordert grundlegend ein sofortiges und ausnahmsloses Fracking-Verbot.
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