Dienstag, 24. Februar 2015

Februartreffen



Am Mittwoch, den 25.02., um 19:30 Uhr  findet das nächste Treffen der BI im Dorfgemeinschaftshaus in Abbenrode statt.
Als „special guest“ hat der Bezirksgeschäftsführer der Gewerkschaft ver.di sein Kommen zugesagt.
Hauptthemen werden dieses Mal natürlich die geplante Fracking-Gesetzgebung des Bundes sein und damit auch die Frage, wie wir als Buerger und als BI hier noch Einfluss nehmen können.
Des Weiteren wird es um die Handelsabkommen CETA und TTIP gehen und hier besonders um die Investitionsschutzklauseln, die von den vielen Bürgern genauso vehement abgelehnt werden, wie sie von der Industrie gefordert werden. In Bezug auf CETA, das eigentlich ausverhandelt ist, scheint sich die neue EU-Kommission etwas zu bewegen; möglicherweise also ein leichter Hoffnungsschimmer.
Interessant sind zudem der momentan sehr niedrige Ölpreis und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen. In den USA haben einige Firmen die Förderung schon eingestellt, vor allem bei der „unkonventionellen“ Förderung, weil keine Gewinne mehr erwirtschaftet werden können. Ein weiterer Hoffnungsschimmer!

Stellungnahme zur Fracking-Gesetzgebung



Seit geraumer Zeit befassen sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesumweltministerium mit Gesetzesänderungen, die die Förderung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking regeln sollen. Stets ist die strengste mögliche Regulierung versprochen worden, da die Ablehnung von Fracking in weiten Teilen der Bevölkerung enorm ist. Dies umso mehr, als im Zuge der Diskussionen um Fracking auch erhebliche Mängel und Gefahren bei der bisher betriebenen Öl- und Gasförderung zutage getreten sind. Das reicht von ungeeignetem Pipelinematerial, durch das es zu einer Benzolverseuchung des Bodens kam, über erhöhte Quecksilberwerte in der Luft durch das Abfackeln von Gas bis hin zur Entsorgung des mitgeförderten Lagerstättenwassers in alten Bohrungen. Problematisch ist hierbei die hohe Belastung mit Salzen, Schwermetallen, Kohlenwasserstoffen und häufig auch Radioaktivität.  Eine unabhängige Kontrolle der bisherigen Bohrungen findet auch nicht statt.
Es besteht also eigentlich auch ohne Fracking schon erheblicher Handlungsbedarf. Nun hat die Bundesregierung Entwürfe vorgelegt, um eine Reihe von Gesetzen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Sie umfassen unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Naturschutzgesetz, die Grundwasserverordnung, das Umweltschadensgesetz, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und das Bundesberggesetz. Die Verbände waren eingeladen, dazu Stellungnahmen abzugeben. Für den BBU (Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz), bei dem auch „kein frack in wf“ Mitglied ist, hat Oliver Kalusch federführend eine Stellnahme ausgearbeitet, die wir auch mit unterzeichnet haben.
Darin wird festgestellt, dass die geplanten Gesetzesänderungen dem selbst gesetzten Anspruch der Regierung bei Weitem nicht genügen. Fracking wird eher begünstigt als erschwert. Unterhalb von 3000m ist es generell erlaubt, oberhalb dieser willkürlichen Grenze kann es auch erlaubt werden, wenn eine Kommission das befürwortet. Auch die Verpressung von Lagerstättenwasser wird nicht grundsätzlich untersagt.
Häufiger werden Maßnahmen auch von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Betriebe abhängig gemacht. Die Gesetze sollten in diesem Fall allerdings – so das ursprüngliche Versprechen – vor allem das Trinkwasser, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt schützen und nicht primär die wirtschaftlichen Interessen der Öl- und Gasindustrie.
Der Wortlaut der Stellungnahme kann auf der Internetseite des BBU eingesehen werden: http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Fracking-Stellungnahme-I-2015.pdf .
Die eingegangenen Stellungnahmen aller beteiligten Verbände sind auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums zu finden:
Am 11. und 12. Februar gab es zusätzlich noch eine mündliche Anhörung.
Hier dazu die Presseerklärung des BBU, zu finden unter: http://www.gegen-gasbohren.de/nachrichten-informationen-und-filme/artikeluebersicht/
(Bonn, Berlin, 18.02.2015) Nach der Anhörung zum Pro-Fracking-Regelungspaket der Bundesregierung in der letzten Woche hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) deutliche Kritik an der Darstellung der Veranstaltung durch das Bundes-Umweltministerium (BMUB) und das Bundes-Wirtschaftsministerium (BMWI) geäußert. So wurde die Kritik an den Rechtsänderungsentwürfen heruntergespielt und die Forderung der Umweltorganisationen nach einem ausnahmslosen Fracking-Verbot unterschlagen. Damit ist klar, dass die Bundesregierung ihren Pro-Fracking-Kurs nicht ohne deutlichen Widerstand der Bürgerinitiativen gegen Fracking verlassen wird.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU war Teilnehmer der Anhörung. Er findet die Ausführungen der Ministerien im Internet, einer Pressemitteilung und im BMUB-Newsletter befremdlich: “Entgegen der Aussagen der Ministerien gibt es keine strengeren Anforderungen zum Fracking oder Fracking-Verbote. Über 80% der Fläche Deutschlands wird für Fracking freigegeben. Und im Rahmen einer Schlupflochkaskade kann in allen Lagerstätten und in allen Tiefen problemlos gefrackt werden. Die angebliche ’deutliche Stärkung des Trinkwasserschutzes’ existiert nicht. Und eine Unterstützung der Rechtsänderungsentwürfe der Bundesregierung gab es bestenfalls von Seiten der Industrie. Offensichtlich waren die Ministerialbeamten und die Umweltorganisationen auf zwei unterschiedlichen Veranstaltungen. Reine Propaganda stellt zudem die Aussage dar, dass die eingegangenen Stellungnahmen bestätigen würden, dass “die vorgelegten Regelungsentwürfe die Umwelt- und Gesundheitsbelage und die Interessen an der Rohstoff- und Energieversorgung in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigen” würde. Tatsache ist, dass Fracking nur einen minimalen Anteil an der Energieversorgung leisten würde, jedoch eine unkalkulierbare Gefahr für das Grundwasser, die Stabilität des Untergrunds und den Klimaschutz darstellen würde. Daran haben die Umweltorga-nisationen auf der Anhörung keinen Zweifel gelassen und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot gefordert.”
Für den BBU ist klar, dass die Bundesministerien mit derartigen öffentlichen Aussagen den Boden für eine Befürwortung des Bundeskabinetts zum vorgelegten Pro-Fracking-Recht im Eiltempo bereiten wollen. Der BBU und die Anti-Fracking-Bewegung setzen dagegen phantasievolle Aktionen, Sachkompetenz und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Geboten ist keine Überarbeitung der Regelungsentwürfe, sondern ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber.
Hintergrundinformationen und eine Stellungnahme des BBU u. a. zum Fracking-Recht unter
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR 2015/11.02.15.pdf