Dienstag, 30. September 2014

BI-Treffen im Oktober


Das nächste Treffen findet am kommenden Mittwoch, den 1. Oktober um 19.30 Uhr wieder im DGH in Abbenrode statt.
Wichtiges Thema wird der Global Frackdown Day am 11. Oktober sein und die an diesem Tag geplanten Aktionen. Natürlich werden wir auch wieder über den Stand der Fracking-Gesetzgebung und die Handelsabkommen CETA und TTIP reden, wo es erfreuliche Teilerfolge gibt. Ein weiteres Thema wird die massive Werbekampagne von Exxon in den Medien sein. 
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen



Montag, 29. September 2014

Korrespondenz mit dem UBA

Anfang  September gab es im Fernsehen einen Beitrag von Panorama, der sich mit Fracking befasste und die Interpretation des Gutachtens des Umweltbundesamtes durch dessen Prasidentin stark kritisierte. Es folgten Rede und Gegenrede. David Widmayer vom Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land nahm den Disput zum Anlass fur ein Schreiben an das UBA. Hier die Korrespondenz:

An das Umweltbundesamt:
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ich habe soeben Ihre Stellungnahme gelesen hier:

http://www.umweltbundesamt.de/themen/hat-panorama-recht

Ihre Kernaussage:

"Die Bundesregierung wird demnächst einen Gesetzesvorschlag für die Anwendung der Fracking-Technologie vorlegen. Dies ist aus Sicht des Umweltbundesamtes dringend geboten, da für die Anwendung dieser Technologie in Deutschland bisher kein klarer gesetzlicher Rahmen existiert. Zudem bestehen eine Reihe an Wissenslücken, die Risiken für Mensch und Umwelt bergen können."
Ich bin verwundert übe Ihren letzten Satz.  Nach rund 10 Jahren Erfahrungen mit "high volume slickwater hydraulic fractururing" bzw. mit der Förderung von Öl und Gas aus unkonventionellen Lagerstätten  in den USA gibt eine einen großen Berg von wissenschaftlichen Studien über das Thema insbesondere über die Migration von Frac-Fluiden, Lagerstättenwasser und Gas  und die Kontaminierung von Wasserquellen.  Es gibt Studien über die Emission von Methan und anderen Gasen aus produzierenden Bohrplätzen und Pipelines.  Es gibt wissenschaftliche Studien über die Auswirkung von Fracking auf die menschliche Gesundheit.  Es gibt wissenschaftliche Studien über "Injection Wells" und über die Gefahren von Quarzsandstaub.   Viele dieser Studien sprechen nicht mehr von "Risiken" oder "Gefahren."  Sie berichten über tatsächliche Schäden, die durch Fracking entstehen.

Die Gesetze der Physik, Geologie, Hydrologie usw. gelten weltweit.  Dieselben Unternehmen, die weltweit Öl und Gas fördern, tun das bzw. wollen es mit derselben Technik in Deutschland tun.  Ich habe den Eindruck, diese Erkenntnisse werden in Deutschland gar nicht wahrgenommen.  Schlimm genug, dass Politiker und andere öffentliche Meinungsbilder oft falsche Informationen über Fracking weitergeben.  Wenn eine fachkundige Bundesbehörde diese wissenschaftlichen Erkenntnisse ignoriert, ist das tragisch.

Hier  sind einige Links zu Datenbanken, welche die gesammelten Abstrakten über Fracking-Studien enthalten:

"Fracking, shale gas and health effects: Research roundup"
http://journalistsresource.org/studies/environment/energy/fracking-shale-gas-health-effects-research-roundup#

"Physicians Scientists and Engineers for Healthy Energy"
http://www.psehealthyenergy.org/site/view/1180

Mit freundlichem Gruß

David Widmayer
Mitglied im Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
 

Antwort:
 
Sehr geehrter Herr Widmayer,
 
danke für Ihre E-Mail vom 8.9.2014 und den Links zu Frackingstudien aus den USA. Unsere beiden Gutachten zum „Fracking“ haben selbstverständlich die Schiefergasgewinnung in den USA sehr genau betrachtet, weil sie dort in großem Maßstab tatsächlich praktiziert wird. Und selbstverständlich werden von uns und unseren Gutachtern die Hinweise zu den Auswirkungen der Schiefergasgewinnung in den USA auf Mensch und Umwelt ernst genommen. Die Frage ist allerdings, ob die amerikanischen Verhältnisse 1:1 auf Deutschland übertragbar sind. Denn die geologischen Verhältnisse und die Rechtsvorschriften unterscheiden sich schon in den beiden Ländern. Dies betrifft jedenfalls die Regelungen zur Bewirtschaftung von Bodenschätzen und die Bohrtechnik- und Umweltschutzvorschriften. Deshalb ist eine direkte Übertragung auf deutsche Verhältnisse schwierig. Mit unseren Gutachten wollen wir gerade dazu beitragen, Umweltschäden, die in den USA aufgetreten sind, in Deutschland zu vermeiden. Deshalb plädieren wir auch für anspruchsvolle Regelungen im deutschen Berg- und Umweltrecht.
Um die noch offenen Fragen zur praktischen Machbarkeit der von uns vorgeschlagenen Risikovermeidungsmaßnahmen zu klären, reichen weitere theoretische Studien nicht aus. Wir schließen uns deshalb der Empfehlung, wissenschaftlich begleitete Forschungsprojekte durchzuführen, an.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Bernd Kirschbaum
 
Bernd Kirschbaum
Umweltbundesamt | Federal Environment Agency
FG II 2.1 Übergreifende Angelegenheiten Wasser & Boden
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: +49 - (0)340 - 2103 - 2814
 


die Replik:

An 
Bernd Kirschbaum
Umweltbundesamt Federal Environment Agency
FG II 2.1 Übergreifende Angelegenheiten Wasser & Boden


Sehr geehrter Herr Kirschbaum,

Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort vom 18.09.2014.  Ich möchte zu Ihrer Aussage einiges hinzufügen.

Es stimmt.  Amerikanische Verhältnisse sind nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar.  Es muss aber auch nicht 1:1 sein, um die Gefahren für Deutschland durch Fracking einszuschätzen.  Fakt ist, seitdem es Tiefbohrungen gibt, sind sie undicht.  Das gilt weltweit.  Das LBEG in Niedersachsen fühlt sich nicht imstande zu berichten, wie viele undichte Tiefbohrungen in Niedersachsen existieren.  Um das zu tun, müsste jede einzelne Akte gesichtet werden.   Der amtliche Bescheid des LBEG liegt mir vor.   Der Austritt von Gasen wie Methan, Radon andere Gase und Lagerstättenwasser durch weitere unterirdische Wege wie Rissen, alte Bohrlöcher, Schächte und Stollen ist plausibel und in manchen US-amerikanischen Studien nachgewiesen.  Das Wasser findet immer einen Weg. 

Diese Problematik wird durch Verpressbohrungen (Injection Wells) verschärft.  In Deutschland gibt es bereits Ärger mit Verpressbohrungen, die anscheinend nicht ausreichend reguliert oder beaufsichtigt werden.  Eine Zunahme von Öl- und Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten wird dieses Problem drastisch intensivieren.  Bei der Förderung werden große Mengen Giftmüll (Flüssigkeiten, festes Material aus Bohrlöchern, fördertechnische Betriebsmittel usw.) entstehen.

Fraglich ist auch die Bereitschaft von deutschen Entscheidungsträgern, einen Prozess mit allen verbundenen Risiken und wie das Amen in der Kirche auftretenden Schäden einzugehen, wenn Deutschland und die deutsche Bevölkerung keinen Vorteil hat. Tankstellen lagern tausenden Liter Kraftstoff in Untergrundtanks, die undicht werden können. Millionen Deutsche fahren Auto, weil sie mit Vorteilen der individuellen Mobilität abwägen.  Von Fracking haben Deutschland und wir keinen Vorteil.   Die Erdgasproduktion aus konventionellen Lagerstätten ist rückgängig.  Die Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten würde die Produktion noch einige Jahre aufrechterhalten.  Es wird kein Schiefergas-Boom wie in den USA geben.  Fakt ist, aus Deutschland wird ungefähr soviel Erdgas exportiert wie produziert! (http://www.welt-auf-einen-blick.de/energie/erdgas-export.php und https://www.cia.gov/library/publications/the-world-factbook/geos/gm.html).  Solange Deutschland Erdgas braucht, wird das Land sehr stark von Importen abhängig bleiben.  Die Bevölkerung wird die finanziellen, ökologischen und gesundheitlichen Risiken tragen, während die Erdgas exportierenden Unternehmen die Gewinne einstecken.  Auf diese Risikoabwägung geht kein vernünftiger Mensch ein.

Ein aktuell veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftliches Beirats der Bundesregierung  Globale Umweltveränderungen mit dem Titel "Sondergutachten Klimaschutz als Weltbürgerbewegung" (http://www.wbgu.de/fileadmin/templates/dateien/veroeffentlichungen/sondergutachten/sn2014/wbgu_gs2014.pdf) drängt auf den schnellstmöglichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen. ....  Dieses Gutachten bestätigt den Bericht des IPCC ,International Panel on Climate Change, eine UNO-Behörde.   Nach diesen beiden Berichten müssen wir alles tun, um fossile Brennstoffe in der Erde zu belassen!  Wo werden diesen Erkenntnissen in den Gutachten des UBA Rechnung getragen?

Weltweit werden 150 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr nutzlos abgefackelt.  Die Menge Gas würde die EU vier Monate lang versorgen.  Methan und CO2 tragen zur globalen Erwärmung bei.  Giftige Gase und Feinstaubpartikel sind Umwelt und Gesundheit gefährdend (krasses Beispiel Nigerdelta).   Die Öl- und Gasunternehmen sind nicht daran interessiert, eine Lösung zu finden.  Stattdessen wollen sie mehr Löcher bohren.  Nun, wenn die Unternehmen nur einen Hammer als Werkszeug haben, sehen alle Probleme wie Nägel aus.

Soll es Probebohrungen in Deutschland geben? Ich sage definitiv nein. Die multinationalen Unternehmen arbeiten weltweit mit der gleichen Technik, wo die Gesetze der Physik, Geologie, Hydrologie usw. weltweit gleich sind. Welche neuen Erkenntnisse will man mit Probebohrungen in Deutschland gewinnen? Außerdem wollen diese Unternehmen deutschen Wissenschaftlern ihre Betriebsgeheimnisse nicht verraten, weil sie alles um Fracking und unkonventionelle Öl- und Gasförderung als Betriebsgeheimnis (Proprietary Information) einstufen.

Warum sind deutsche Behörden und Politiker so naiv zu glauben, dass die Unternehmen ihr wissen und Technik mit uns teilen wollen?  Sie wehren sich mit Händen und Füßen!  US-Wissenschaftler dürfen von Bohrplätzen keine Wasser- Boden- oder Luftproben in den USA entnehmen. Die Unternehmen geben kaum Information heraus, weigern sich sogar der US-Umweltbehörde EPA Informationen über die von ihnen eingesetzten Chemikalien mitzuteilen. Auch bei Betriebsunfällen durften die Ärzte in der Notaufnahme nicht erfahren, welchen Chemikalien der Verletzte ausgesetzt wurde. Betriebsgeheimnis! Um Fehler zu vertuschen werden Familien entschädigt, aber nur wenn sie Stillschweigevereinbarungen unterschreiben. Das ist gängige Praxis bei den Öl- und Gasunternehmen in den USA. Ich habe keinen Grund zu glauben, dass diese Unternehmen und ihre deutschen Ableger sich in Deutschland anders als in den USA verhalten werden. 

Das Bundesberggesetz hat seine Wurzeln in einer Zeit vor gut mehr als 200 Jahren.  Es berücksichtigt nicht die gesellschaftliche Entwicklung und die Sensibilität für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.  Haftungs- und Beweisbedingungen für Bergschäden gehören auch der Zeit vor 200 Jahren.  UVP-Zwang für Öl- und Gasförderung ab einer täglichen Fördermenge ab 500.000 m³ sind praxisfremd.  Dad  Gesetz darf nicht als Eintrittserlaubnis dienen, damit Unternehmen wie Exxon, Shell, Total, Chevron und ihre deutschen Ableger ihre Gewinne im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Grund absaugen und uns den Dreck überlassen.

Auf den ersten Punkt zurückzukommen: die amerikanischen Verhältnisse sind nicht 1:1 auf Deutschland zu übernehmen.  Es gibt jedoch genug Ähnlichkeiten um die mögliche Förderung von unkonventionellen Erdöl und Erdgas eine Absage zu erteilen.  Nur weil etwas machbar ist, bedeutet nicht, dass wir es machen sollen.  Ihre Kinder und Enkelkinder werden Ihnen dankbar sein.

Mit freundlichem Gruß
David Widmayer
Mitglied im Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land
 






 


 


Mittwoch, 10. September 2014

Klimawandel

Eigentlich ist es müßig, überhaupt über Fracking zu diskutieren, erst recht, wenn es um Details geht, wie Bohrlochzementierungen ausgeführt werden sollten, wie intensiv Grundwassermonitoring betrieben werden sollte etc.. Der neue Bericht der WMO (World Meterological Organization) ist so erschreckend, dass man endlich mal über Grundsätzliches sprechen sollte:

Das Ende des fossilen Zeitalters sollte so schnell wie möglich herbeigeführt werden. Sollten wir noch eine Chance haben, das Klima für uns (und die Weltmeere) erträglich zu halten, müssen die restlichen fossilen Kohlen- und Kohlenwasserstoffe in der Erde bleiben!

Eine Zusammenfassung aus der SZ ist hier zu lesen:

http://www.sueddeutsche.de/wissen/klimawandel-un-melden-neuen-treibhausgas-rekord-1.2121745

und das ist der Link zu dem ursprünglichen WMO-Bericht:

https://www.wmo.int/pages/mediacentre/press_releases/documents/1002_GHG_Bulletin.pdf

Gutachten UBA



Im Juli hat das Umweltbundesamt sein zweites Gutachten zu Fracking rausgebracht; ging es im ersten Gutachten von 2012 um die Risiken, so wird hier nach Möglichkeiten der Regulierung gesucht, wie z.B. Grundwassermonitoring.
Das ganze Gutachten kann hier gelesen bzw. runtergeladen werden:
 http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gutachten-2014-umweltauswirkungen-von-fracking-bei


Der bbu reagierte mit folgenderr Stellungnahme auf das Gutachten:
http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content/uploads/2014/05/BBU_Stellungnahme_zum_2UBA_Frackinggutachtenentwurf.pdf 



Hier ein Auszug aus der zugehörigen Presseerklärung: 
Als verpasste Chance, die Umwelt- und Gesundheitsgefahren des Frackings detailliert zu analysieren sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen aufzuzeigen, bewertet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das zweite Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) zu Fracking. Das Gutachten soll Mittwoch (30.07.2014) auf einer Pressekonferenz desUBA vorgestellt werden. Der Anti-Fracking-Bewegung liegt es bereits jetzt vor. Eine erste Analyse zeigt, dass weiterhin schwerwiegende wissenschaftliche Mängel bestehen, die bereits bei der Vorstellung des Entwurfs des Gutachtens zu Beginn dieses Jahres und bei der nachfolgenden Verbändebeteiligung von Bürgerinitiativen aufgezeigt wurden. Für den forcierten Einstieg in die Hochrisikotechnik, wie sie Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks vor wenigen Wochen in einem Eckpunktepapier angekündigt haben, bietet das Gutachten keinerlei Legitimation. 

Leider wird dieses Gutachten jetzt herangezogen um eine neue Diskussion um Fracking loszutreten mit dem Tenor: ist doch alles beherrschbar. Die meistens ziemlich kritischen Reporter von Panorama (ARD) haben einen sehr unkritischen Beitrag zu Fracking verfasst und gesendet, der Fracking-Gegner als ein wenig weltfremd und hysterisch darstellt. Leider wird auf die Risiken der Technik gar nicht eingegangen. Pikant daran ist, dass die Auftraggeber der Studie im Umweltbundesamt eine ganz andere Wahrnehmung der Aussage der Studien haben. Für sie ist und bleibt es eine Risikotechnologie.

Hier der Beitrag von Panorama und die Kommentare des UBA und von Panorama:

http://mediathek.daserste.de/tv/Panorama/Brennende-Wasserh%C3%A4hne-Wie-gef%C3%A4hrlich-is/Das-Erste/Video?documentId=23310730&topRessort=tv&bcastId=310918

http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Alles-andere-als-irrefuehrend,fracking592.html








 


CETA II



Und hier noch ein Brief, der möglichst zahlreich an Herrn Gabriel per Mail geschickt werden sollte (sigmar.gabriel@bwmwi.bund.de bzw. sigmar.gabriel@bundestag.de):


ISDS im CETA-Freihandelsabkommen der EU mit Kanada
Berlin, 9. September2014

Sehr geehrter Herr Gabriel,
Am 25. September wollen die EU-Kommission und die Regierung Kanadas das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA in Ottawa paraphieren. Der Vertragstext sieht die Einführung eines Investor-Staats-Klagemöglichkeit (ISDS) vor.
ISDS ist in der deutschen, europäischen und kanadischen Öffentlichkeit sehr stark in die Kritik geraten. Sie selbst und die Bundesregierung haben wiederholt erklärt, solche ISDS-Klagemöglichkeiten zwischen OECD-Mitgliedsländern seien „nicht notwendig“, da es sich um entwickelte Rechtsstaaten handelt. Wir glauben, dass ISDS nicht nur nicht notwendig, sondern schädlich ist. Damit werden ausländischen Investoren exzessive Rechte eingeräumt, die inländische Investoren im Rahmen der deutschen Rechtsordnung nicht haben.  ISDS untergräbt den Spielraum demokratischer Politik, Regulierungen im Sinne von Nachhaltigkeit und sozialem Fortschritt zu beschließen. ISDS-Schiedsgerichte haben einen weiten Spielraum, den Vertragstext auszulegen, ohne dass es eine Möglichkeit gibt, diese Urteile anzufechten.
Etwa 150 000 Menschen beteiligten sich an der von der Kommission von März bis Juli durchgeführten öffentlichen Konsultation zu ISDS in TTIP. Eine überwältigende Mehrheit brachte klar zum Ausdruck, dass sie ISDS in einem Freihandelsabkommen mit den USA ablehnen. Der für die Konsultation verwendete Text lehnt sich eng an den CETA-Text an.
Obwohl die Auswertung der Konsultation noch längst nicht abgeschlossen ist, hat die Kommission beschlossen, mit diesem extrem umstrittenen ISDS-Mechanismus im CETA-Abkommen Fakten zu schaffen. Wir bitten Sie dringend, dies nicht zuzulassen. Was für ein Signal wäre das an die Bürgerinnen und Bürger Europas, wenn man eine öffentliche Konsultation einfach derart  ignoriert. Noch mehr Menschen als ohnehin werden sagen, die Kommission ist abgehoben und bürgerfern.
Am 10. September wird der Handelspolitische Ausschuss des Rats in Brüssel tagen. Die Kommission möchte, dass der CETA-Text dort beraten und abgesegnet wird. Das wäre die letzte Gelegenheit für die Mitgliedsstaaten, den Vertragstext noch zu korrigieren und ISDS herauszunehmen. Wird  sie nicht genutzt, kann der Vertrag nur noch als Ganzes abgelehnt oder angenommen werden.
Angesichts der weitverbreiteten und entschlossenen Ablehnung von ISDS in der europäischen Öffentlichkeit und der Tatsache, dass die Auswertung der Konsultation noch gar nicht abgeschlossen ist, fordern wir Sie dringend auf, am 10.September darauf  zu dringen, ISDS aus dem CETA-Vertragstext zu streichen. Sollte dies nicht gelingen, fordern wir Sie dringend auf, ein solches CETA-Abkommen  abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen

CETA I

Ende August schrieb Wolfgang Fischer folgenden offenen Brief an Bernd Lange von der SPD, der an einigen Veranstaltungen in Braunschweig und Umgebung zu TTIP (Handelsabkommen mit den USA) teilgenommen hatte. CETA, das Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada gilt als "Blaupause" für TTIP:
 
Offener Brief

Herrn
Bernd Lange
Mitglied des Europäischen Parlaments
EUROPÄISCHES PARLAMENT
ASP 12 G 265, Rue Wiertz, B-1047 Bruxelles

Sehr geehrter Herr Lange,

nach meinem Kenntnisstand sind die Verhandlungen über das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA inzwischen abgeschlossen. Und offenbar enthält das fertige Dokument, das Ihnen als Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments vorliegen dürfte, doch die umstrittenen Investitionsschutzklauseln. Diese erlauben es kanadischen  Konzernen (auch kanadischen Tochterfirmen US-amerikanischer oder gar europäischer Konzerne), die EU sowie ihre Mitgliedsstaaten und Bundesländer außerhalb der demokratisch legitimierten Gerichtsbarkeit vor Schiedsgerichten zu verklagen, sofern sie sich durch rechtsstaatliches Agieren von Behörden oder durch Gesetze und Verordnungen in ihren Aktivitäten eingeschränkt und ihre Gewinne dadurch geschmälert sehen. Trotz der fundierten Einwände einer sehr großen Anzahl höchst besorgter EU-Bürger  im ISDS-Konsultationsverfahren, und auch darüber hinaus, wurden die vorgebrachten Argumente von der EU-Kommission hier de facto offenbar komplett ignoriert. Dies alles dürfte Ihnen bekannt sein.

Von Ihnen als niedersächsischem EU-Parlamentarier, SPD-Politiker und Vorsitzenden des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments möchte ich gern wissen, wie Sie persönlich jetzt zu CETA stehen und wie sie gedenken, hier vorzugehen und letztendlich abzustimmen. Ich erinnere mich noch allzu gut an die Veranstaltung zur EU-Parlamentswahl im Braunschweiger Altstadtrathaus Anfang des Jahres, wo Sie sich als Podiumsmitglied explizit dahingehend geäußert haben, dass ein „Freihandelsabkommen“ mit diesen Investitionsschutzregeln Ihre Zustimmung auf keinen Fall erhalten werde. Ist dies immer noch der Fall? Falls ja, müssten Sie ja CETA in der vorliegenden Form doch wohl ablehnen, oder?
 
Darüber hinaus interessiert auch die aktuelle Position der SPD zu CETA. Können Sie auch dazu Stellung beziehen?
 
Über eine baldige Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Der Form halber möchte ich darauf hinweisen, dass ich mir in Anbetracht der Relevanz von CETA erlauben werde, Ihre - hoffentlich erfolgende - Stellungnahme einem breiten Personenkreis zukommen zu lassen.
 
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Wolfgang Fischer
 
Er bekam folgende Antwort:
 
Sehr geehrter Herr Dr. Fischer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bernd Lange bat mich, Ihnen zu antworten.
Anbei erhalten Sie das aktuelle Positionspapier von Bernd Lange zum Abkommen EU-Kanada: http://www.bernd-lange.de/imperia/md/content/bezirkhannover/berndlange/mdep_lange_-_ceta_positionspapier_september_2014_..pdf

Mit freundlichen Grüßen
Anne Bartels

und hier nun seine Erwiderung:

Sehr geehrter Herr Lange,
 
eigentlich hatte ich von Ihnen eine konkrete, persönliche  Antwort zu meiner Anfrage vom 30.08. (s. u.) erwartet und nicht, dass Sie mich mit Ihrem CETA-Positionspapier einfach abspeisen.
 
Darin wird der Eindruck vermittelt, als könnten sich hinsichtlich der Investitionsschutzklauseln noch relevante Änderungen ergeben.  Das ist natürlich Unsinn, denn CETA ist inzwischen ausverhandelt und wird in Kürze paraphiert werden, und Sie können doch wohl nicht im Ernst erwarten, dass die EU-Kommission, die – allen voran Barroso, de Gucht und Öttinger - inzwischen zu einem reinen Ausführungsorgan der Konzerne und ihrer Lobbyisten verkommen ist, hier noch einmal aktiv zu werden gedenkt.
 
Was haben Sie persönlich denn bisher überhaupt gegen die demokratiefeindlichen Investitionsschutzregeln unternommen, die Ihnen angeblich ja nicht gefallen und die vor allem Konzerninteressen festschreiben und über die der Bürger stellen. Warum hört man hier denn nichts seitens der SPD-Führung?  In der öffentlichen Wahrnehmung zumindest ist da bis dato noch nichts angekommen, man laviert hier einfach nur herum. Auch wenn man Ihr Papier liest,  muss sich der Eindruck aufdrängen, dass man CETA letztendlich abnicken wird und die Investitionsschutzregeln dann als „kleineres Übel“ akzeptiert.
 
Sind Ihnen die Konsequenzen dieser ISDS-Regeln denn überhaupt nicht bewusst? Wissen Sie denn nicht, dass unsere demokratischen Grundrechte damit in elementarer Weise ausgehebelt werden können?
 
Sie kennen doch das perfide Beispiel von Vattenfall, das Deutschland wegen des Atomausstieges mit Bezug auf die Energiecharta  aktuell hinter verschlossenen Türen auf mutmaßliche 4 Milliarden € Schadenersatz (das sind etwa 2% unseres Bundeshaushaltes!!) verklagt - auf der anderen Seite aber das Atomgeschäft in Brunsbüttel und Krümmel auf Betreibergesellschaften mit geringem Stammkapital übertragen hat, wohl mit der Zielsetzung, sich später der hohen Kosten für die Entsorgung der Abfälle und den Rückbau der Atommeiler zu Lasten der Steuerzahler zu entledigen.  Was halten Sie denn davon?
 
Insofern möchte ich auch konkret von Ihnen wissen, wie Sie hier vorzugehen gedenken und wie Sie letztendlich zu diesem vorliegenden CETA-Vertrag abstimmen werden. Als Vorsitzender des Handelsausschusses des EU-Parlamentes sind Sie hier aus meiner Sicht in vorderster Front mitverantwortlich! Machen Sie sich nicht zu einem der Totengräber unserer Demokratie!
 
Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.  Der Form halber weise ich noch einmal darauf hin, dass ich die gesamte Korrespondenz mit Ihnen einem breiten Personenkreis zugänglich machen werde.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Wolfgang Fischer