Freitag, 17. Mai 2013

Veranstaltung heute in Cremlingen

Verseuchung des Grundwassers
Geologische Risiken
Forscher warnen vor Gefahren durch Fracking

Referent:
Oliver Kalusch (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.)
Freitag, 17. Mai 2013, 18:30 Uhr
Gasthof „Bei Chris“
Hauptstraße 17
38162 Cremlingen
 
 

Montag, 6. Mai 2013

Maitreffen

Etwas entspannter können wir uns im Mai zu unserem Arbeitstreffen zusammensetzen: die akute Gefahr von Betriebsplänen zur seismischen Erkundung im Feld Wolfsburg ist erstmal gebannt. Die Bedrohung durch Fracking bleibt aber so lange bestehen, wie es nicht generell verboten ist bzw. bis nicht das Bergrecht novelliert und den heutigen Bedingungen und Erfordernissen angepasst ist.
W. F. organisiert das Treffen am Mittwoch, den 8. Mai um 19 Uhr im DGH in Abbenrode; außer der Rückgabe der Erlaubnis hat er noch folgende TOP vorgesehen:
  • Spekulationen rund um Fracking (Gasblase),
  • SPD-Bundesratsinitiative
  • angekündigte Kabinettsbeschlüsse zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und zur Verodnung über Berg-Umweltverträglichkeitsprüfung
Zudem hat es letztes Wochenende in Korbach (Hessen) ein Vernetzungstreffen etlicher BI's gegeben, das mit der Verabschiedung einer Resolution endete, die u.a. Fracking in jeder Form, also auch ohne Einsatz von Chemikalien ablehnt.
Auch wenn von unserer BI leider aus Zeitgründen niemand in Korbach teilnehmen konnte, so ist der Bereich doch durch den AK Fracking Braunschweiger Land vertreten. 

http://ak-fracking.de/wiki/Hauptseite




Rückgabe der Aufsuchungserlaubnis für das Feld Wolfsburg

Wenn auch nicht wirklich Entwarnung gegeben werden kann, so gibt es doch erstmal eine Verschnaufpause. 
Ziel sollte natürlich sein Fracking ganz zu verbieten, ein Etappenziel ist aber auch dann schon erreicht, wenn für dieses Feld die Erlaubnis bei einem nächsten Versuch nicht mehr an der Öffentlichkeit vorbei erteilt werden kann, weil sowohl die Bürger als auch die Verantwortlichen in Politik und Verbänden sensibilisiert sind.
Unten die Pressemitteilung aus dem LBEG mit entsprechendem Link.

Pressemitteilung des LBEG vom

25.04.2013

Die Wolfsburg Hydrocarbons GmbH hat ihre Aufsuchungserlaubnis auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) für das Feld „Wolfsburg" (ca. 1 250 km2) an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 24.04.2013 ist die Erlaubnis jetzt erloschen.
Im Dezember 2009 hatte das Unternehmen BNK Petroleum Inc. mit Sitz in Vancouver in dem Erlaubnisfeld die Möglichkeit bekommen, nach Erdöl- und Erdgasvorkommen zu suchen. Zuletzt wurde die Erlaubnis auf die Wolfsburg Hydrocarbons GmbH als Tochter der BNK Deutschland GmbH übertragen. Nach Auswertung geowissenschaftlicher Daten sieht das Unternehmen das Erdgaspotenzial jedoch als nicht ausreichend genug für weitere Erkundungsmaßnahmen an. Ursprünglich galt die vom LBEG aufgehobene Erlaubnis noch bis Ende 2014.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Das LBEG kann eine Erlaubnis allerdings aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er die Erlaubnis freiwillig zurückgibt.
Nach Erteilung einer Erlaubnis - wie im Fall des Feldes „Wolfsburg" - betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen im Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus, kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen. Dieser weitere Schritt ist beim Erlaubnisfeld „Wolfsburg" jedoch nicht geschehen....