Montag, 6. Mai 2013

Rückgabe der Aufsuchungserlaubnis für das Feld Wolfsburg

Wenn auch nicht wirklich Entwarnung gegeben werden kann, so gibt es doch erstmal eine Verschnaufpause. 
Ziel sollte natürlich sein Fracking ganz zu verbieten, ein Etappenziel ist aber auch dann schon erreicht, wenn für dieses Feld die Erlaubnis bei einem nächsten Versuch nicht mehr an der Öffentlichkeit vorbei erteilt werden kann, weil sowohl die Bürger als auch die Verantwortlichen in Politik und Verbänden sensibilisiert sind.
Unten die Pressemitteilung aus dem LBEG mit entsprechendem Link.

Pressemitteilung des LBEG vom

25.04.2013

Die Wolfsburg Hydrocarbons GmbH hat ihre Aufsuchungserlaubnis auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) für das Feld „Wolfsburg" (ca. 1 250 km2) an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 24.04.2013 ist die Erlaubnis jetzt erloschen.
Im Dezember 2009 hatte das Unternehmen BNK Petroleum Inc. mit Sitz in Vancouver in dem Erlaubnisfeld die Möglichkeit bekommen, nach Erdöl- und Erdgasvorkommen zu suchen. Zuletzt wurde die Erlaubnis auf die Wolfsburg Hydrocarbons GmbH als Tochter der BNK Deutschland GmbH übertragen. Nach Auswertung geowissenschaftlicher Daten sieht das Unternehmen das Erdgaspotenzial jedoch als nicht ausreichend genug für weitere Erkundungsmaßnahmen an. Ursprünglich galt die vom LBEG aufgehobene Erlaubnis noch bis Ende 2014.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Das LBEG kann eine Erlaubnis allerdings aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er die Erlaubnis freiwillig zurückgibt.
Nach Erteilung einer Erlaubnis - wie im Fall des Feldes „Wolfsburg" - betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen im Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus, kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen. Dieser weitere Schritt ist beim Erlaubnisfeld „Wolfsburg" jedoch nicht geschehen....




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