Samstag, 2. August 2014

Augusttreffen

Am kommenden Mittwoch, 5. August,  treffen wir uns wieder um 19.30 Uhr im DGH in Abbenrode. Dies nur als Vorankuendigung - Tagesordnung mit weiteren Infos folgt.

Mittwoch, 9. Juli 2014

Treffen im Juli

Turnusmäßig findet das nächste Treffen der BI am Mittwoch, den 9. Juli um 19.30 im DGH in Abbenrode statt. 
Zur Diskussion stehen dieses Mal:
Die Links zu den Bundesratsinitiativen:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0201-0300/283-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0201-0300/281-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0201-0300/285-14.pdf?__blob=publicationFile&v=

Nachdem es erst so aussah, als sollte das "Frackinggesetz" noch vor der Sommerpause durchgedrückt werden, wird es wohl jetzt noch den Sommer über diskutiert werden können. Ein ganz starker Kritikpunkt ist die Fokussierung auf die Chemikalien, die verwendet werden, als ob Fracking ansonsten eine vollkommen harmlose Angelegenheit wäre, als ob die Problematik der Bohrlochintegrität, der ungeklärten Rissausbreitung, der großflächigen "Sprengung" von Schichten, des Lagerstättenwassers etc. gar nicht existieren würde. Zudem soll Fracking auf wissenschaftlicher Grundlage zur Erkundung der Risiken explizit erlaubt sein. Erinnert fatal an den wissenschaftlichen Walfang der Japaner.

Hier der Text:

Überblick über die geplante "Fracking"-Regelung

Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf gemeinsame Eckpunkte für die Regelung von Fracking geeinigt. Die Eckpunkte beinhalten die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.
Das geplante Regelungspaket zu Fracking folgt einem Grundsatz: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers hat absolute Priorität. Klar ist: Beim Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein lassen sich derzeit mangels eigener nationaler Erfahrungswerte die Auswirkungen noch nicht abschätzen.
Deshalb haben sich Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium auf folgende Eckpunkte verständigt:
1. Fracking-Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern werden durch das Wasserhaushaltsgesetz verboten. Wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Erforschung von Auswirkungen auf die Umwelt und den Untergrund hingegen sollen möglich sein, wenn die eingesetzte Frackflüssigkeit nicht wassergefährdend ist. Der Gesetzgeber überprüft die Angemessenheit der gesetzlichen Verbotsregelung im Jahr 2021 auf der Grundlage eines Berichts der Bundesregierung zum bis dahin erlangten Stand von Wissenschaft und Technik zur Fracking-Technologie. 
2. Fracking-Vorhaben für so genanntes „Tight Gas“ („konventionelles Fracking“) bleiben grundsätzlich möglich. Solche Vorhaben werden seit den 1960er Jahren in Deutschland durchgeführt und dürfen schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen. Hier werden wir trotzdem noch zusätzliche Regelungen einführen, unter anderem darf die eingesetzte Frackflüssigkeit insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein.
3. Eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung werden wir darüber hinaus ausschließen, indem Fracking jeglicher Art in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren und Seen, die unmittelbar der Trinkwassergewinnung dienen, untersagt wird; dieses Verbot kann durch die Länder auch auf Trinkwassergewinnungsgebiete ausgeweitet werden.
In Naturschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebiete ist die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen. 
4. Für alle unter diesen Bedingungen möglichen Fracking-Vorhaben gelten folgende strenge Vorschriften:
  • Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen können, soll den Unternehmen auferlegt werden.
  • Bei allen Tiefbohrungen müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden.
  • Im Einzugsbereich von öffentlichen Wasserentnahmestellen oder der unmittelbaren Verwendung in Lebensmitteln (zum Beispiel Mineralwasser oder Bier) muss eine Schädigung des Grundwassers ausgeschlossen sein (wasserrechtlicher Besorgnisgrundsatz).
  • Es ist ein umfassender Ausgangszustandsbericht zu erstellen.
  • Die Identität sämtlicher eingesetzter Stoffe sowie ihre voraussichtliche Menge sind offenzulegen.
  • Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt.
  • Rückflüsse und Bohrlochintegrität werden überwacht.
  • Es gibt eine Berichtspflicht an die zuständige Behörde.
  • Es wird eine Verordnungsermächtigung für ein öffentliches Stoffregister eingeführt.
5. Alle diese strengen Vorgaben gelten auch für zurückgeförderte Frackflüssigkeiten und das Lagerstättenwasser. Dazu wird zum Umgang mit dem Flowback und dem Lagerstättenwasser  der Stand der Technik entsprechend konkretisiert.

6. Darüber hinaus verbleiben den Bundesländern weitergehende Regelungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer Landesentwicklungsplanung.
Die oben genannten Eckpunkte werden nun in verschiedene Gesetzesänderungen einfließen, insbesondere eine Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (BMUB) und eine Änderungsverordnung zur UVP-Bergbau (BMWi). Hierfür werden die Ministerien in Kürze zunächst die Ressortabstimmung und dann die Anhörung von Ländern und Verbänden einleiten. Nach der Sommerpause sollen die Regelungen im Kabinett verabschiedet werden.
Diese Eckpunkte beinhalten die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab. Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas wird es zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben.
Quelle:http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/fracking-regelung/

Mittwoch, 18. Juni 2014

Offener Brief an Wirtschaftsminister Olaf Lies

von Wolfgang Fischer BI kein frack in wf:
 
 
Offener Brief an
Herrn Wirtschaftsminister Olaf Lies
Landesregierung Niedersachsen
Hannover


Sehr geehrter Herr Minister Lies,

mit Bezug auf die aktuelle Berichterstattung von NDR und Weser-Kurier habe ich mit Entsetzen und großer Verärgerung  registriert, dass das von Ihnen geleitete Ministerium hinsichtlich der Beaufsichtigung des unterstellten LBEG offenbar komplett  versagt hat und somit auch dafür verantwortlich ist, dass die Bevölkerung im Bereich der Erdgasfördergebiete Rotenburg wohl sehr großen Gesundheitsrisiken über einen längeren Zeitraum ausgesetzt worden ist. Bereits 2011 und 2012 soll  das LBEG Berichte zu hohen Quecksilberbelastungen  vorliegen gehabt haben. Dennoch wurde seitens des LBEG nichts unternommen, um diesen Informationen weiter nachzugehen, obwohl die außerordentlich hohe Giftigkeit von Quecksilber und dessen Verbindungen bekannt sein müsste. Offenbar wollte man die Förderunternehmen und deren Aktivitäten dadurch schützen, während der Schutz der Bevölkerung den Verantwortlichen gleichgültig zu sein scheint. Das ist völlig inakzeptabel!

Das LBEG: Eine Behörde, die bereits für eine lange Liste von Versagen, Inkompetenz und Klüngelei steht. Nur ein paar Beispiele zur Verdeutlichung: die Atommülleinlagerungen in die Asse unter seiner Aufsicht; folgenlose Weiterbeschäftigung eines Leitenden Bergdirektors, nachdem dieser – übrigens durch und durch Frackingbefürworter - unangemeldet nebenher als Prokurist eines Zulieferbetriebs der Montanindustrie tätig war; Versagen des früheren Präsidenten Pospich in der Etzel-Affäre, „Belohnung“ desselben nach Rücktritt durch Übernahme eines Referates in Ihrem Ministerium; kein Überblick über den Zustand der Tiefbohrungen in Niedersachsen;  keine oder nur unzureichende Kontrollen von Abfackelungen und  Flow-Back-Verpressungen (sogar in Trinkwasserschutzgebieten); kein adäquates Untergrundkataster; stümperhafte Beurteilung und Genehmigung von ungeeigneten PE-Verrohrungen zum Lagerstättenwassertransport mit der Folge von großflächigen Quecksilber- und Benzolverseuchungen; immerwährende Beschwichtigungen der Fördervorgänge trotz mangelnder Informationen und jetzt auch noch Vertuschung gravierender Umweltschäden.

Und Sie bzw. Ihr Ministerium: Setzen sich weiterhin vehement für Fracking ein, zumindest im Tight Gas-Bereich, und haben auch keine Einwände gegen das einfache Verklappen der hochtoxischen Abwässer – aus meiner Sicht ein Verbrechen, da hierdurch unsere überlebensnotwendigen Grundwasservorräte zugunsten der Profite der Förderunternehmen in außerordentlicher Weise gefährdet werden. Wenn Sie sich nur ansatzweise  verantwortungsvoll mit dieser Materie auseinandersetzen würden, dann wüssten Sie dies auch und würden anders agieren.

Die Belange der Bürger im Bereich Rotenburg scheinen Ihnen offenbar weitgehend gleichgültig zu sein, da Ihnen die gesundheitlichen Probleme vieler Bürger dort  bekannt sein dürften. Schreiben betroffener Personen zu diesem Themenkomplex direkt an Sie sind mir teilweise bekannt. Manche Bürger hat es sogar dazu bewogen, wegzuziehen und ihre gesamten dortigen Besitzstände aufzugeben. Und auch die nicht entschädigten Bürger, deren Immobilien von den förderbedingten Erdbeben betroffen sind, verdienten eigentlich Ihre besondere Aufmerksamkeit! Warum gibt es denn hier immer noch keine Beweislastumkehr, obwohl die Zusammenhänge doch längst mehr als evident sind?

Die Gasförderung bekommt von Ihnen Vorrang, jedoch ohne eine für mich erkennbare Art der Fürsorge für die betroffene Bevölkerung. Das finde ich beschämend. Daher vermag Ich persönlich nicht zu erkennen, dass Sie, Herr Minister Lies, Ihrem Amtseid wirklich gerecht werden. Sollten Sie Ihr bisheriges Verhalten in dieser für viele Bürger so wichtigen Angelegenheit nicht kurzfristig und erkennbar ändern, hielte ich es für angebracht, wenn Sie abtreten und Ihr Amt zur Verfügung stellen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Fischer

Dienstag, 10. Juni 2014

EU-Konsultation zu TTIP

Aufgrund von massivem Protest hat die EU beschlossen, eine Konsultation zu TTIP und hier besonders zu ISDS, den Investorschutzklauseln, durchzuführen. Unter folgendem Link ist der Originalaufruf einzusehen mit dem Verweis auf die Online-Teilnahme:

http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=179 
Da die Fragen sehr ausführliche Anworten erwarten, gibt es hier die Möglichkeit über vorformulierte Antworten des Umweltinstitus München, die man nach eigenem Gusto verändern kann, auf sehr einfache, effektive und sachkundige Weise an der Befragung teilzunehmen.

http://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/deine-antwort-auf-ttip.html?activeTab=1
Es werden auch gleichlautende Antworten jeweils in die Wertung und Zählung miteinbezogen.
Wenn man schon mal gefragt wird, sollte man von dieser Möglichkeit doch auch Gebrauch machen. 

Montag, 9. Juni 2014

Junitreffen mit Tagesordnung

Das nächste Treffen der BI findet am Mittwoch, den 11. Juni um 19.30 Uhr im DGH in Abbenrode statt. Im Augenblick tut sich auf den verschiedenen Ebenen eine ganze Menge, so dass es eine recht umfängliche Tagesordnung gibt:
 
  • die Quecksilberbelastung der Umgebung bei der Erdgasförderung ist ein Thema von hoher Aktualität (siehe Eintrag unten)
  • Anfang Juni kam das niederländische Wirtschaftsministerium mit der "Strukturvision Schiefergas" heraus https://www.rvo.nl/sites/default/files/2014/05/AgNL_920022-45342_zs231x320_DU.pdf , zu der auch die Nachbarn bis zum 9. Juli Stellung nehmen können; NRW hat sich schon ganz klar positioniert. In Kürze mehr dazu.
  • Konsultationen auf EU-Ebene zu TTIP (bis Anfang Juli); auch hier kann man sich wieder beteiligen; auch gleichlautende Einwendungen werden einbezogen. Auch dazu bald Links. 
  • schließlich die Situation in der BRD, speziell unter dem Aspekt des Vorstoßes aus Niedersachsen, Fracking in Schiefer- und Kohleflözlagerstätten zu verbieten und in Sandstein stärker reglementiert als bisher zu erlauben.
Es könnte ausgiebige Diskussionen über das geplante Vorgehen geben, also spannender als z.B. ein Fernsehabend....

Samstag, 7. Juni 2014

Quecksilber bei der Ergasförderung

 
Ein Nebeneffekt des Protests gegen Fracking: nun geraten auch die alten Bohrungen und Förderplätze von Erdgas und Erdöl stärker in den Focus. Und es stellt sich heraus: alles gar nicht so gut und harmonisch und problemlos, wie die Industrie immer behauptet. So scheint es im Landkreis Rotenburg ein besorgniserregendes Quecksilberproblem zu geben, das - pikanterweise - dem LBEG jahrelang bekannt war. Unter diesem Link
kann man die ganze Geschichte nachlesen, angereichert um mehrere interessante Videos. Hier schon mal ein Ausschnitt:
 
Stand: 06.06.2014 20:43 Uhr

Umweltschützer: Hohe Giftwerte bei Rotenburg

Das Landesbergamt hat jahrelang hohe Quecksilberwerte im Landkreis Rotenburg gemessen. ...
An mehreren Erdgasförderstellen im Landkreis Rotenburg ist bei Bodenproben giftiges Quecksilber gefunden worden. Entsprechende Messergebnisse hat der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) vorgelegt. Auch Messungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sollen erhöhte Werte ergeben haben. "Wir haben Bodenproben untersucht, bei denen die Werte etwa siebzig Mal so hoch sind wie die Werte in unbelasteten Böden. Diese Werte zeigen eindeutig, dass hier irgendwas beim Betrieb und bei der Kontrolle dieser Anlage nicht in Ordnung ist. Denn ansonsten dürfte es diese Bodenbelastungen nicht geben", sagt Umwelttechniker Dr. Heribert Wefers. Diese Werte sind jedoch bislang nicht veröffentlicht worden. Anwohner der rund 100 Erdgasförderplätze allein im Landkreis Rotenburg und Umweltschützer fordern deshalb jetzt eine Offenlegung der Informationen.
.......

Donnerstag, 5. Juni 2014

Energiewende-Demo + Junitreffen

Mit leichter Verspätung hier nun noch was zu der Energiewende-Demo in Berlin, an der 8 Leute von der BI kein frack in wf teilgenommen haben. Ein großer gelber Bohrturm mit Bollerwagen war auch noch auf der Bahnreise dabei.



Eindrücke einer Mitreisenden:

"Zu 8 sind wir nach Berlin gefahren. Ich denke, wir haben uns während der Fahrt alle nett unterhalten. So war die lange Anreise doch sehr kurzweilig.
Vor dem Bahnhof in Berlin hatten wir zuerst kleine "Versammlungsschwierigkeiten". Leider hatten auch nicht alle weiße Overalls dabei.
Da ich persönlich die ganze Zeit damit beschäftigt war, den "Bohrturm" zu fahren oder ein Banner zu tragen, kann ich nicht genau sagen, wer als Anti-Fracker unterwegs war (Berliner Wassertisch, fracking-freies-Hessen, BI Langwedel, NoMoor-Fracking ...). 
Wie immer, waren wir wieder viel zu wenige. 12 000 Demonstranten ... Während zur gleichen wieder knapp 80 000 einem Ball hinterhergucken.
Auf der Rückreise (zum Glück noch vor Abpfiff des Fußballspiels) hat uns noch ein Ehepaar aus Langwedel bis Weddel begleitet. Die hatten dann noch weitere 4 Stunden Fahrzeit vor sich.

Ansonsten: Das Wetter war bei den Guten ;-)"
Hier ein paar Bilder von der Veranstaltung:









Das nächste Treffen findet am Mittwoch, den 11. Juni um 19.30 im DGH in Abbenrode statt. Es gibt viel zu besprechen, wie z.B. den Vorstoß aus den Niederlanden oder die Entwicklung bei geplanten Änderungen im Wasserrecht und im Bergrecht in Deutschland. In Kürze wird es hier dazu ausführlichere Infos geben.